Private Krankenversicherer dürfen Daten aus eingereichten Rechnungen nicht nutzen, um mögliche Kandidaten für Vorsorgeprogramme zu ermitteln. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und gab damit dem Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, Recht (Aktenzeichen: 6 C 7.24). Den Streit gab es zwischen Kugelmann und der Debeka. Der Krankenversicherer bietet bestimmte Gesundheitsprogramme an. Zum Beispiel Hilfe bei Diabetes, […]